Rechtsprechung
VG Koblenz, 06.06.2001 - 8 L 1262/01.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Widmung eines Festplatzes als Gemeindestraße; Begriff des örtlichen Verkehrs; Gleichzeitige Festlegung einer Parzelle als Festplatz und als Stadtstraße; Einordnung der Aufstellung von Kirmesbuden als Sondernutzung oder Gemeingebrauch; Anforderung an die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kommunen.nrw (Kurzinformation)
Nutzung einer öffentlichen Straße
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89
Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm; …
Auszug aus VG Koblenz, 06.06.2001 - 8 L 1262/01
Die Gemeinde kann ihr Kirmesfest auch auf gemeindeeigenen Privatflächen oder sogar auf gepachteten Privatflächen durchführen, sofern die nachbarschützenden und sonstigen Vorschriften beachtet werden (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1990, NJW 90, 2465 zum Kirmesplatz in W...). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1986 - 1 B 73/86
Widmung einer Straße als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr ; …
Auszug aus VG Koblenz, 06.06.2001 - 8 L 1262/01
Hierzu war er als Anlieger auch antragsbefugt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. November 1986 - 1 B 73/86 -).